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Beglaubigungen


Weshalb Beglaubigungen?

Im In- und Ausland fordern Ämter und Behörden Beglaubigungen von Dokumenten. Um sicherzugehen, dass der Zieltext dem Ausgangstext entspricht, bedürfen Übersetzungen einer Beglaubigung durch einen ermächtigten oder vereidigten Übersetzer.


Wann tritt dieses Erfordernis ein?

Möchten Sie Ihre geschäftlichen Aktivitäten ins Ausland verlagern, so benötigen Sie hierfür beglaubigte Übersetzungen Ihrer Dokumente. Notarielle Bescheinigungen, Gesellschafterverträge, der Auszug aus dem Handelsregister, Prüfungsberichte und Jahresabschlüsse sind stellvertretend für viele andere Unterlagen, die durch einen vom Landesgericht ermächtigten Übersetzer in der Zielsprache beglaubigt werden müssen.
Doch auch im privaten Bereich sind Beglaubigungen durch einen ermächtigten Übersetzer erforderlich: Für eine Eheschließung im Ausland müssen die Übersetzungen von Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung durch einen vereidigten Übersetzer vorliegen. Beglaubigte Übersetzungen Ihrer Zeugnisse, Urkunden, Diplom- und Promotionsarbeiten müssen Sie vorlegen, wenn Sie sich im Ausland um eine Arbeitserlaubnis bemühen.

Der ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer bestätigt mit seiner Beglaubigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel.


Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

In der Bundesrepublik dürfen ausschließlich die von den jeweiligen Oberlandesgerichten hierzu ermächtigten, bestellten oder vereidigten Übersetzer beglaubigte Übersetzungen anfertigen.



 
       
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